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VERJÄHRUNG: Ansprüche wegen eines Dieselauto könnten mit Ablauf des 31.12.2019 verjähren. Dabei sind die Ansprüche zum Teil auf Schadensersatz und auf Rückabwicklung gerichtet. Die Klagen können sich gegen VW also Volkswagen, Skoda, Mercedes, BMW oder sonstige Hersteller von betroffenen Dieselfahrzeugen oder die Verkäufer bzw. Autohäuser richten.

 

In der Regel geht die Klage gegen den Verkäufer und ist auf Rückzahlung des Kaufpreises gerichtet. Es gibt Gerichte, die diesen Betrag ohne Abzug der Nutzungen (gefahrene Kilometer) zusprechen, obwohl in der Regel diese Nutzungen abgezogen werden. In dieser Variante wird dann Zug um Zug gegen Zahlung die Rückgabe des Fahrzeugs angeboten.

 

In bestimmten Fällen kann man auch nur den "kleinen" Schadensersatz geltend machen und das Auto behalten. Meist wird jedoch der richtige, volle Schadensersatz geltend gemacht.

 

Sie können Ihre individuellen Rechte in einer Klage auch dann unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen, wenn Sie beispielsweise dem Sammelklageverfahren beigetreten sind.

 

Alle Einzelheiten des individuellen Vorgehens besprechen Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt.

 

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Heidelberg, Rechtsanwalt. Ihr Anwalt aus Heidelberg